Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft Labelprofi d.o.o.
Gültig ab dem 01.06.2024
1. Inhalt und Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) beziehen sich auf alle Beziehungen zwischen dem Unternehmen LabelProfi, proizvodnja in storitve d.o.o., Ozare 18a, 2380 Slovenj Gradec (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und den Auftraggebern, soweit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber (Kunde) im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Im Zweifelsfall gelten nur die in schriftlicher Form getroffenen Vereinbarungen.
1.2. Die AGB gelten für alle Vereinbarungen und Verträge, die ab dem Tag der Veröffentlichung dieser AGB auf der Webseite https://www.labelprofi.com/splosni-pogoji-poslovanja-podjetja-labelprofi-doo abgeschlossen werden.
1.3. Die AGB haben Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder anderen Bedingungen, auf die der Auftraggeber verweist und die keine Rechtswirkung entfalten, es sei denn, dass Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich etwas anderes vereinbaren.
1.4. Die AGB gelten dem Auftraggeber als bekannt, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber in einer Form der Korrespondenz (z. B. per E-Mail, Post oder Fax oder auf eine andere Weise, die sicherstellt, dass die Mitteilung dem Auftraggeber zugestellt wird) darüber informiert, dass die AGB einen Bestandteil des Vertrags darstellen und auf der Webseite www.labelprofi.com veröffentlicht sind.
1.5. Jegliche Änderung oder Abweichung von den AGB muss schriftlich vereinbart werden.
1.6. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
2. Angebote und Bestellung
2.1. Der Auftragnehmer unterbreitet dem Auftraggeber (Kunden) auf dessen Anfrage ein unverbindliches Angebot bzw. Kostenvoranschlag (nachfolgend "Angebot" genannt), worin die Herstellung des Endprodukts beschrieben sowie die Menge, der Preis, etwaige Lieferfristen, die Gültigkeit des Angebots sowie sonstige Angaben gemäß der Anfrage des Auftraggebers aufgeführt sind.
2.2. Die Angebote sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich. Die Angebote werden erst durch die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder auf der Grundlage eines unterzeichneten Vertrags verbindlich, wie nachfolgend aus diesem Punkt der AGB hervorgeht.
2.3. Sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist, sind die Angebote ab dem Datum des Angebots 8 Tage gültig. Nach Ablauf dieser Frist behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Angebotspreis zu ändern.
2.4. Der bestätigte Preis gilt zu den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Warenpreis zu ändern, wenn es zu Änderungen bei der Menge, den technischen Spezifikationen, dem Plan, den spezifischen Eigenschaften oder dem Verwendungszweck der Produkte kommt bzw. wenn sich der Lieferort oder andere technische, kommerzielle oder logistische Prozesse ändern.
2.5. Alle Angebotspreise sind in Euro ohne die gesetzlich vorgeschriebene MwSt. aufgeführt, die, sofern im Einzelpreis nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, gesondert berechnet wird.
2.6. Der Auftrag gilt als vollständig, wenn er alle für die Herstellung der Ware erforderlichen Angaben enthält, insbesondere, aber nicht ausschließlich: die Menge, sämtliche für die Druck- und Veredelungsvorgänge erforderlichen Angaben sowie Ort und Zeitpunkt der vorgesehenen Lieferung.
2.7. Der Auftrag wird nach Erhalt aller für die Herstellung der Ware erforderlichen Angaben zur Bearbeitung freigegeben.
2.8. Der Auftragnehmer erbringt die Leistung und liefert die Ware auf der Grundlage des Inhalts der schriftlichen Bestellung, in der der Auftraggeber auf die Angebotsnummer des Auftragnehmers verweist, und dessen Bestandteil die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Labelprofi d.o.o. sind. Beim Nachdruck muss der Auftraggeber bei der Bestellung auch die Codes des Verkäufers oder seine eigenen Codes der bestellten Ware angeben.
2.9. Ein Auftrag gilt als bestätigt, wenn der Auftraggeber die technische Zeichnung (Softproofs) der in Auftrag gegebenen Produkte bestätigt hat. Mit der Bestätigung des technischen Datenblatts übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die technische Angemessenheit des Endprodukts. Die Abbildung des Produkts auf dem Datenblatt dient als Vorschau. Dabei sind geringfügige Farbabweichungen vom Endprodukt möglich.
2.10. Im Falle einer Vorauszahlung gilt der Auftrag nach der Bestätigung des technischen Datenblatts und nach Eingang der Zahlung als bestätigt.
3. Auftragsbestätigung
3.1. Durch die Unterzeichnung der Auftragsbestätigung wird der Auftrag für den Auftragnehmer und den Auftraggeber (Kunden) verbindlich. Für alle Ergänzungen und Änderungen des Auftrags ist die schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer erforderlich.
3.2. Die Auftragsbestätigung zählt als erste erbrachte Leistung, die mit der Entstehung von Kosten verbunden ist
4. Auftragsänderung
4.1. Sollte es vor Druckbeginn zu wesentlichen Änderungen in Hinblick auf den Umfang, die Auflage oder die Papiersorte kommen, so wird dies als neuer Auftrag behandelt und der ursprüngliche Auftrag wird in vollem Umfang storniert.
4.2. Wünscht der Auftraggeber vor Druckbeginn wesentliche Änderungen des aufgegebenen Auftrags, dann werden die dadurch entstandenen höheren Kosten in Rechnung gestellt. Ist der Auftragnehmer aus objektiven Gründen (Kapazität, Papierbestellung usw.) nicht in der Lage, den neuen Auftrag auszuführen, kann der Auftraggeber auf der Ausführung des ursprünglichen Auftrags bestehen oder zu den in Punkt 5 der AGB aufgeführten Bedingungen vom Auftrag zurücktreten.
5. Stornierung / Rücktritt vom Auftrag
5.1. Sollte der Auftraggeber vor Druckbeginn den Auftrag vollständig oder teilweise stornieren, so ist er verpflichtet, zusätzlich zu den Auftragskosten (z. B. für das Papier) auch die Stornokosten in Höhe von 10 % des stornierten Produktionswerts (Auftragswert abzüglich Materialkosten) zu zahlen.
5.2. Bei einer (teilweisen) Auftragsstornierung bis 2 Tage vor dem geplanten Versand berechnet der Auftragnehmer 60 % des stornierten Produktionswerts zuzüglich der bereits angefallenen Auftragskosten; bei einer (teilweisen) Stornierung 1 Tag oder weniger vor dem geplanten Versand werden 100 % des Produktionswerts zuzüglich der bereits angefallenen Kosten berechnet.
6. Muster und Entwürfe
6.1. Die Kosten für die Muster und Entwürfe der Drucksachen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Urheberrechte
7.1. Für die Prüfung der Urheberrechte der verwendeten Materialien, einschließlich in Bezug auf die Vervielfältigung des Auftrags, die Verarbeitung, die Änderung oder sonstige Art der Nutzung der Druckvorlagen, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen eventuellen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verletzung des Urheberrechts, der verwandten Schutzrechte oder der Persönlichkeitsrechte zu schützen und den Auftragnehmer unverzüglich über solche Forderungen in Kenntnis zu setzen, andernfalls ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer den dadurch entstandenen Schaden zu erstatten. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt (Bild und Text) des bestellten Druckerzeugnisses.
8. Anleitungen für die Erstellung der Druckdateien
8.1. Die aktuellen Richtlinien für die Erstellung und Übermittlung der Daten für den Druck sind auf der Webseite des Auftragnehmers www.labelprofi.comveröffentlicht.
8.2. Der Auftraggeber muss seine Druckdateien mit den entsprechenden Softwaretools vorbereiten und in einem entsprechenden Dateiformat zustellen. Akzeptiert werden Dateien im PDF-Format (Dateiendung „pdf“). Die Typografien (Schriftarten) werden in Kurven konvertiert oder gemäß Vereinbarung der Druckdatei beigelegt. Die verwendeten Farben müssen im CMYK-Farbmodus dargestellt oder in korrekt gekennzeichneten Farbtönen aus der PANTONE-Farbskala übermittelt werden.
8.3. Die in den Druckdateien verwendeten Bitmaps müssen in den CMYK-Farbraum konvertiert werden und eine Auflösung von mindestens 300 DPI aufweisen.
8.4. Bei den Druckdateien für Produkte mit Veredelung muss der Ausschnittsbereich mit Kurve im Vektorformat und in der entsprechenden SPOT-Farbe deutlich gekennzeichnet sein.
8.5. Bei Dateien mit spezieller Veredelung (Heißprägung, Siebdruck, Kaltprägung, partielle Lackierung usw.) muss die einzelne Veredelung mit der entsprechend gekennzeichneten SPOT-Farbe gekennzeichnet sein.
8.6. Wenn die vom Käufer übermittelten Angaben für den Druck nicht im geforderten Dateiformat bzw. in schlechter Qualität oder nicht gemäß den auf der Webseite www.labelprofi.comveröffentlichten Anweisungen für die Erstellung der Dateien vorgelegt werden, wird jede zusätzliche Arbeit des Auftragnehmers nach der gültigen Preisliste des Auftragnehmers (Verkäufers) berechnet.
8.7. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Druckdateien für einen Zeitraum von maximal 12 Monate ab der letzten Bestellung aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer die Dateien ohne vorherige Ankündigung aus seinem Archiv entfernen.
8.8. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die auf unvollständige, mangelhafte oder falsche (inhaltliche und technische) Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, und ist in solchen Fällen von der Schadenshaftung ausgeschlossen.
9. Aufbewahrung der Auftragsunterlagen (Vorlagen), Druckerzeugnisse, Druckvorlagen und Hilfsmittel
9.1. Nach der Erfüllung des Auftrags übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für fremde Daten, Datenträger und andere Gegenstände, deren Rücknahme der Auftraggeber nicht verlangt. Die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Klischees für den Thermodruck und die Blindprägung sowie die Siebe und Stanzwerkzeuge bleiben Eigentum des Verkäufers und werden nach der letzten Zustellung für einen Zeitraum von dreizehn (13) Monaten beim Auftragnehmer aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist von dreizehn (13) Monaten ab der letzten Bestellung werden sie als Abfall entsorgt. Der Auftraggeber wird 30 Tage vor Ablauf der Frist darüber informiert.
10. Lieferzeit und Lieferfristen
10.1. Die informativen Lieferfristen werden als Teil der Grundbedingungen im offiziellen Angebot des Verkäufers angegeben.
10.2. Die Lieferfrist wird bei jedem einzelnen Auftrag von den Parteien einvernehmlich festgelegt. Gibt der Auftraggeber keine gewünschte Lieferzeit an, die Bestandteil der Auftragsbestätigung ist und vom Auftraggeber nach Bestätigung des erhaltenen Auftrags nicht mehr angefochten werden kann, so legt der Auftragnehmer die Lieferzeit fest. In Fällen höherer Gewalt oder bei Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, kann sich die Lieferzeit verlängern.
10.3. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Lieferfrist zu laufen, sobald dem Auftragnehmer alle für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitsunterlagen und Informationen vorliegen und der Auftraggeber alle fälligen Zahlungen (z. B. Anzahlungen, Restzahlungen für frühere Aufträge) geleistet hat, frühestens jedoch mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
10.4. Feste Lieferfristen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, andernfalls gelten die vereinbarten Lieferfristen nur als informative Angaben.
10.5. Bei Lieferverzögerungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Überschreitung der Lieferfrist, wenn die Überschreitung auf die Verletzung der Kooperationspflichten des Auftraggebers oder die vom Auftraggeber geforderten Änderungen zurückzuführen ist. Die daraus resultierenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
11. Annahmeverzug
11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemäß Vertrag bzw. Vereinbarung verschickte oder für die Übernahme vorbereitete Ware umgehend anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Sendung an dem Tag als zugestellt, an dem die Abnahme vertragsgemäß hätte erfolgen müssen. Damit geht die Gefahr der versehentlichen Zerstörung oder Beschädigung der Sachen auf den Auftraggeber über.
11.2. Im Falle einer zu erwartenden Lieferverzögerung bzw. bei Nichtzustellung aufgrund von höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Auftraggebers bei sich oder bei einem Spediteur zu lagern.
12. Versicherung
12.1. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen.
13. Zahlungsbedingungen
13.1. Der Auftragnehmer stellt die Rechnungen mit dem Tag der Zustellung des Produkts aus. Die Rechnung muss bis zur Fälligkeit der Rechnung bezahlt werden, andernfalls werden dem Auftraggeber zusätzlich die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Zahlungsfrist beträgt normalerweise 7 Tage ab Rechnungsdatum, wenn die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Zahlung ist erfolgt, wenn das Geld auf dem Bankkonto des Auftragnehmers eingegangen ist.
13.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber eine Vorauszahlung zu verlangen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Auftrag vor Erhalt der vereinbarten Vorauszahlung auszuführen. Die Folgen der Nichtzahlung (z. B. Überschreitung der Lieferfrist usw.) gehen in jedem Fall vollständig zu Lasten des Auftraggebers
13.3. Wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer offene Verpflichtungen hat, hat der Auftragnehmer das Recht, die Lieferung der Waren auszusetzen.
13.4. Ein Ausgleich (Kompensation) ist nur mit schriftlicher Bestätigung des Auftragnehmers möglich. Der Auftraggeber kann einen Ausgleich ausschließlich auf der Grundlage einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung geltend machen.
13.5. Im Falle, dass während des Vertragsverhältnisses eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers eintritt oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen und/oder die Zahlung gefährdet ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorauszahlung zu verlangen, die Zahlungsfrist zu verkürzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
14. Lieferung
14.1. Sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder schriftlich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung EXW (Incoterms). Verzögert sich der Versand aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
14.2. Insofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, umfassen alle angebotenen Preise die Versandkosten für die Zustellung an den Käufer oder zum vereinbarten Ort.
15. Lieferungen, die über die vereinbarte Menge hinausgehen, bzw. Lieferung geringerer Mengen
15.1. Der Auftraggeber ist zur Annahme und zur Zahlung von Mehrauflagen (d. h. Exemplare, die bei einem normalen Ablauf und unter Berücksichtigung der Richtlinien für die Branche die vereinbarte Anzahl überschreiten) bzw. geringen Auflagen bis 5 % verpflichtet. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des vereinbarten Stückpreises.
16. Reklamation
16.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erhaltene Produkt unverzüglich in der üblichen Weise zu prüfen und bei Abweichungen von der Bestellung zu reklamieren; der Mangel ist umgehend schriftlich zu beanstanden. Im Falle, dass die Reklamation darauf zurückzuführen ist, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer PDF-Dateien oder Druckmaterial zugesandt hat, die nicht den Anweisungen und Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen, wird die Reklamation vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt. Versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Ware den Betrieb des Auftragnehmers verlassen hat oder hätte verlassen müssen, beanstandet werden.
16.2. Ein Mangel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Reklamation der gesamten Lieferung. Der Auftragnehmer hat das Recht, zu entscheiden, ob er die Mängel, für die er haftet, nachträglich ausbessert oder die Lieferung ersetzt. Gleiches gilt für den Fall der gerechtfertigten Ablehnung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die Reparatur oder nachträgliche Auftragserfüllung nicht oder nicht rechtzeitig möglich, kann der Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Abweichungen in der Beschaffenheit (Qualität) des vom Auftragnehmer gekauften oder auf Wunsch des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Papiers oder sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, wenn die Abweichung innerhalb der zulässigen Grenzen der zuständigen Lieferanten liegt.
16.3. Bei farbigen Reproduktionen stellen geringfügige Abweichungen vom Original keinen relevanten Mangel dar. Gleiches gilt für unerhebliche Abweichungen zwischen dem Probedruck und dem Auflagendruck, insbesondere wenn das Druckpapier für den Probedruck und das Druckpapier nicht übereinstimmen, sowie zwischen dem Endprodukt einerseits und dem dem Auftraggeber übermittelten Digitalproof andererseits, und zwar nach abgegebener Erklärung, dass die vom Auftraggeber übermittelte Bestellung für den Druck bzw. den Probedruck bereit ist (z.B. Computerausdrucke, Digitalproof).
16.4. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Schäden, die durch eine nicht ordnungsgemäße bzw. nicht angemessene Lagerung der Produkte durch den Auftraggeber verursacht werden.
17. Haftungsbeschränkung
17.1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Haftung des Auftragnehmers für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber entstehen, ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden, Schäden an Dritten, ausgebliebene Einsparungen, Zinsverluste, immaterielle Schäden usw. ist in jedem Fall ausgeschlossen.
17.2. Etwaige Schadensersatzansprüche müssen dem Auftragnehmer innerhalb von sechs Monaten mitgeteilt werden, andernfalls verliert der Auftraggeber das Recht, sie geltend zu machen. Schadensersatzansprüche, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Datum, an dem er davon Kenntnis erlangt hat, in jedem Fall aber innerhalb von sechs Monaten, mitteilt, gelten als verjährt.
18. Betriebsstörungen /Höhere Gewalt
18.1. Wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch Umstände wie höhere Gewalt (z.B. Krieg, Energieknappheit, Sabotage, Streiks und Aussperrungen, Naturkatastrophen oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände und unvorhersehbare Ereignisse, z. B. Probleme mit der Materialbeschaffung, Maschinenausfall, fehlende Transportmittel) erschwert oder verhindert, so entbindet dies den Auftragnehmer von seiner Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Die sich daraus ergebende Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber daher nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder dem Auftragnehmer einen eventuell entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Wird die Erbringung der Leistung dauerhaft und vollständig beeinträchtigt, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten der vorgenannten Umstände zu unterrichten.
19. Forderungsabtretung
19.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers keine Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer an Dritte abzutreten. Die Parteien vereinbaren, dass alle Mitteilungen über geeignete Telekommunikationsmittel (wie Fax, E-Mail, soziale Netzwerke, Webportale) ebenfalls als schriftliche Form gelten.
20. Anwendung des Rechts, geltendes Recht, zuständiges Gericht
20.1. Soweit in Bezug auf die Regelung der Beziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in diesen AGB nichts anderes festgelegt ist, gilt im Falle von Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber das Recht der Republik Slowenien. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (Wiener Übereinkommen/CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
20.2. Im Falle von Streitigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist das Gericht in Slovenj Gradec örtlich zuständig.
21. Sprache
21.1. Die AGB sind in slowenischer, englischer, deutscher und polnischer Sprache verfasst. Der einzige maßgebliche Text dieser AGB ist die in slowenischer Sprache verfasste Version, die auch als einzige für die Auslegung relevant ist und im Streitfall verwendet wird. Die englische, deutsche und polnische Fassung sind ausschließlich informativ.